staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe
Zusatzqualifikation zum/r
Pflegeberater/ -in
Beratung von Angehörigen nach § 45 SGB XI
 
Pflegekassen finanzieren auch die individuelle Beratung in der Form von Pflegekursen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen im Sinne des § 45 SGB XI. Hierzu ist der Nachweis über eine Zusatzqualifikation notwendig. Ab dem Jahr 2009 wird durch den § 7a SGB XI die Pflegeberatung für Angehörige und Pflegebedürftige eingeführt, hier können dann Pflegefachkräfte ebenfalls eine Beratungstätigkeit im Auftrag der Pflegekassen ausüben, wozu dieser Lehrgang ein Grundmodul bildet.
 
Seminarinhalte:
  • Konzeptionelle Umsetzung und Abgrenzung des § 45 SGB XI
  • Rahmenverträge von Pflegekassen für Orientierungs-, Basis – und Spezialkurse
  • Methodische Unterweisung und beispielhafte praktisch Unterrichtsumsetzung mit den Teilnehmern
  • Beratungskriterien und Intervention der Begutachtungsrichtlinie zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Leistungsrecht u.a. von technischen Wohnumfeldverbesserung, individuellen Pflegehilfsmitteln im Sinne des SGB XI
  • Sozialrecht : SGB XII, Schwerbehindertengesetz:, etc.
   
zeitl. Umfang: 24 Unterrichtsstunden
   
Zugangsvor-
aussetzung:
Erfahrene Pflegefachkräfte insbesondere Pflegedienstleiter, Pflegesachverständige, Praxisanleiter / Mentoren
   
Abschluss: Zertifikat der Privaten Berufsbildungs-Akademie Universum
Referenten: Fachdozenten
Termine:

Freitag, Samstag und Sonntag
(Freitag ab 16.00 Uhr bis Sonntag 14.30 Uhr)
21., 22. und 23. September 2012

   
Kosten: 295,00 € incl. der gesetzl. MwSt.
Ort: Universum "Im Angerhof",
Angerstraße 42 E, 04177 Leipzig
Anmeldung: Internet - ANMELDEFORMULAR
  oder schriftliche Anmeldung bitte an die
  Private Berufsbildungs-Akademie Universum GmbH
Angerstraße 42 E
04177 Leipzig
  Tel: 0341 - 422 97 54
Fax: 0341 - 422 97 57
Teilnehmer: Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Bei weniger als 10 angemeldeten Teilnehmern behalten wir uns vor, Ihnen einen Ausweichtermin und -ort vorzuschlagen bzw. das Seminar bis 7 Tage vor Beginn abzusagen.
Fälligkeit: Die Seminargebühren sind bei Seminarbeginn fällig.
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